BERATUNG
•
Für grundlegende Anforderungen für Bestandteile
der Brandmeldeanlagen nach
DIN-VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand,
Einbruch und Überfall) Teil2 Punkt 4
•
Für Anforderungen an die Ansteuerung von
Brandschutzeinrichtungen nach
DIN-VDE 0833 Teil2 Punkt 5
•
Für die Errichtung von Niederspannungsanlagen
nach DIN VDE 0100
•
Für Beleuchtungsanlagen nach DIN EN 12464-1
•
Für Datennetzwerke (LWL und Kupfer)
SERVICE
PLANUNG
•
Für alle Bestandteile der Brandmeldeanlagen nach
DIN-VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen
für Brand, Einbruch und Überfall) Teil2 Punkt 6
bestehend aus:
- Alarmorganisation
- Überwachungsumfang
- Meldebereiche und Meldergruppen
- Auswahl automatischer Brandmelder in Bezug der
Umgebung
- Energieversorgung
- Meldebereiche, Alarmierungsbereiche
- Übertragungswege und Feuerwehrkomponenten
- Ausführungsunterlagen (Installationspläne,
Meldegruppenverzeichnis, Brandfallmatrix,
Prüfpläne)
- Leitungsverlegung
•
Für alle Bestandteile von Niederspannungsanlagen
nach DIN VDE 0100 bestehend aus:
- Energieversorgung (Niederspannung Haupt- und
Unterverteilungen)
- Leitungsverlegung
- Verlege- und Installationspläne
- Verteilerpläne
- Beleuchtungsplanung
•
Für alle Bestandteile von Datennetzwerken
bestehend aus:
- Daten-Netzwerkschränke
- Leitungsverlegung
- Verlege-, Installationspläne, sowie Strukturaufbau
INSTALLATION
•
Von allen Komponenten der Brandmeldeanlagen
inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
•
Von allen Komponenten der Elektroakustischen
Anlagen inklusive der Verkabelung und aller
Nebenarbeiten
•
Von allen Komponenten der Einbruchmeldeanlagen
inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
•
Von Niederspannungsanlagen inklusive der
Verkabelung und aller Nebenarbeiten
•
Von Beleuchtungsanlagen inklusive der
Verkabelung und aller Nebenarbeiten
•
Von Datennetzwerken (LWL und Kupfer) inklusive
der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
WARTUNG
Von allen Komponenten der Brandmeldeanlagen,
Elektroakustische Anlagen, Einbruchmeldeanlagen,
Schwesternrufanlagen, RWA-Anlagen und
Notlichtanlagen mit dem u. a.
Leistungsumfang:
•
Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des
Ist-Zustandes (Inspektionen)
Überprüfung je nach Anlage 4x jährlich auf
bestimmungsgemäße Funktion:
- Von mindestens einem Melder je
Übertragungsweg mit zerstörungsfrei prüfbaren
Meldern / Übertragungseinrichtungen /
automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten
- der Anzeige der Herkunft von Meldungen
- der Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtung in
oder außerhalb der Zentrale
- der Schalteinrichtungen
- der Energieversorgungen
- der Batteriekapazität
- der Ansteuereinrichtungen
•
Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes
(Wartung)
Überprüfung je nach Anlage 1x jährlich auf
bestimmungsgemäße Funktion:
- der Zentrale (einschl. Anzeige- und
Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale)
- der Energieversorgung (Ladeeinrichtung und
Akkumulatoren)
- der Alarmierungseinrichtungen
- von auswechselbaren Anlagenteilen (z. B. Meldern)
und Bauelementen
(z. B. Akkumulatoren) mit begrenzter Lebensdauer
•
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-
Zustandes (Instandsetzung)
- Beseitigung von Störungen
- Ersetzen von geringwertigen Bauteilen (z. B.
Sicherungen)
KONTAKT
Telefon (0 24 02 ) 95 18 30
Telefax (0 24 02) 95 18 13
info@gesikom.de
WIR SIND ZERTIFIZIERT
NAVIGATION