BERATUNG

  • Für grundlegende Anforderungen für Bestandteile der Brandmeldeanlagen nach DIN-VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) Teil2 Punkt 4
  • Für Anforderungen an die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen nach DIN-VDE 0833 Teil2 Punkt 5
  • Für die Errichtung von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100
  • Für Beleuchtungsanlagen nach DIN EN 12464-1
  • Für Datennetzwerke (LWL und Kupfer)

PLANUNG

  • Für alle Bestandteile der Brandmeldeanlagen nach DIN-VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) Teil2 Punkt 6 bestehend aus:
    • Alarmorganisation
    • Überwachungsumfang
    • Meldebereiche und Meldergruppen
    • Auswahl automatischer Brandmelder in Bezug der Umgebung
    • Energieversorgung
    • Meldebereiche, Alarmierungsbereiche
    • Übertragungswege und Feuerwehrkomponenten
    • Ausführungsunterlagen (Installationspläne, Meldegruppenverzeichnis, Brandfallmatrix, Prüfpläne)
    • Leitungsverlegung
  • Für alle Bestandteile von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100 bestehend aus:
    • Energieversorgung (Niederspannung Haupt- und Unterverteilungen)
    • Leitungsverlegung
    • Verlege- und Installationspläne
    • Verteilerpläne
    • Beleuchtungsplanung
  • Für alle Bestandteile von Datennetzwerken bestehend aus:
    • Daten-Netzwerkschränke
    • Leitungsverlegung
    • Verlege-, Installationspläne, sowie Strukturaufbau

INSTALLATION

  • Von allen Komponenten der Brandmeldeanlagen inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
  • Von allen Komponenten der Elektroakustischen Anlagen inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
  • Von allen Komponenten der Einbruchmeldeanlagen inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
  • Von Niederspannungsanlagen inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
  • Von Beleuchtungsanlagen inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten
  • Von Datennetzwerken (LWL und Kupfer) inklusive der Verkabelung und aller Nebenarbeiten

WARTUNG

Von allen Komponenten der Brandmeldeanlagen, Elektroakustische Anlagen, Einbruchmeldeanlagen, Schwesternrufanlagen, RWA-Anlagen und Notlichtanlagen mit dem u. a. Leistungsumfang:

  • Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektionen) Überprüfung je nach Anlage 4x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion:
    • Von mindestens einem Melder je Übertragungsweg mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern / Übertragungseinrichtungen / automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten
    • der Anzeige der Herkunft von Meldungen
    • der Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtung in oder außerhalb der Zentrale
    • der Schalteinrichtungen
    • der Energieversorgungen
    • der Batteriekapazität
    • der Ansteuereinrichtungen
  • Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung)
    Überprüfung je nach Anlage 1x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion:
    • der Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale)
    • der Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Akkumulatoren)
    • der Alarmierungseinrichtungen
    • von auswechselbaren Anlagenteilen (z. B. Meldern) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren) mit begrenzter Lebensdauer
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes (Instandsetzung)
    • Beseitigung von Störungen
    • Ersetzen von geringwertigen Bauteilen (z. B. Sicherungen)